RS Vwgh 1984/10/10 82/09/0163

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Veröffentlicht am 10.10.1984
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Behörde handelt gesetzmäßig, wenn sie die von einem Großbetriebsprüfer zu erbringende Arbeitsleistung an dem Arbeitserfolg (Durchschnittsmenge) vergleichbarer Großbetriebesprüfer in einem Kalenderjahr misst (Hinweis E 14.2.1983, 82/09/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982090163.X02

Im RIS seit

14.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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