RS Vwgh 2007/8/30 2007/21/0192

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Veröffentlicht am 30.08.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §46 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frist des § 46 Abs. 3 FrPolG 2005 kann sich nur auf einen Zeitraum beziehen, in welchem eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot vollstreckbar ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007210192.X02

Im RIS seit

14.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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