RS Vwgh 1984/10/12 84/02/0022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1984
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0319/73 E 19. Dezember 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten (Hinweis E 21.3.1962, 2310/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020022.X01

Im RIS seit

12.10.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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