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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §35 Abs1;Rechtssatz
Ist die Beschwerde gem § 35 Abs 1 VwGG abzuweisen, hat die keinem Rechtsschutzinteresse dienende Erteilung eines Auftrages zur Behebung des im Fehlen der Unterschrift eines Rechtsanwaltes bestehenden Formmangels sowie anderer formeller Mängel der Beschwerde zu entfallen. (Hinweis auf E vom 15.2.1978, 0074/78)Ist die Beschwerde gem Paragraph 35, Absatz eins, VwGG abzuweisen, hat die keinem Rechtsschutzinteresse dienende Erteilung eines Auftrages zur Behebung des im Fehlen der Unterschrift eines Rechtsanwaltes bestehenden Formmangels sowie anderer formeller Mängel der Beschwerde zu entfallen. (Hinweis auf E vom 15.2.1978, 0074/78)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984080202.X02Im RIS seit
29.11.2004Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010