Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357 Abs1;Rechtssatz
Die amtswegige Wiederaufnahme und Neubemessung einer Berufsunfähigkeitspension eines Versicherten durch einen Sozialversicherungsträger, den ein vorwerfbares Organisationsverschulden trifft, ist unzulässig. Der Sozialversicherungsträger hatte eine revidierte Aufstellung eines ausländischen Sozialversicherungsträgers von Versicherungszeiten des Vorgenannten, welche bereits 8 Tage vor Erlassung des im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens nachträglich aufgehobenen Bescheides beim Sozialversicherungsträger eingelangt war, wegen der Größe des Arbeitsanfalles und des Aktenumlaufes für den normalen Erledigungsvorgang - das Vorliegen besonderer Umstände wurde nicht geltend gemacht - nicht berücksichtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983080336.X02Im RIS seit
28.10.2004