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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41;Rechtssatz
Keine Rechtsverletzung dadurch, dass die belangte Behörde einen Antragsteil abgewiesen hat, der in der Berufung gar nicht mehr aufrecht erhalten wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983110075.X02Im RIS seit
17.03.2005