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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0890/71 E 19. Oktober 1971 VwSlg 4292 F/1971 RS 4Stammrechtssatz
Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984160153.X02Im RIS seit
18.10.1984