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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs4;Rechtssatz
Die Nichtuntersagung des Inverkehrbringens einer als diätetisches Lebensmittel (einer als Verzehrprodukt) angemeldeten Ware durch den Bundesminister für Gesundheit innerhalb der ihm eingeräumten Drei-Monate-Frist ist einem bescheidmäßigen, in Rechtskraft erwachsenem Abspruch über die rechtliche Qualifikation des Produktes als diätetisches Lebensmittel (als Verzehrprodukt) weder gleichzusetzen noch gleichzuhalten (Hinweis E 19.12.1983, 82/10/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983100296.X01Im RIS seit
21.03.2005