RS Vwgh 1984/10/22 83/10/0296

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Veröffentlicht am 22.10.1984
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Die Nichtuntersagung des Inverkehrbringens einer als diätetisches Lebensmittel (einer als Verzehrprodukt) angemeldeten Ware durch den Bundesminister für Gesundheit innerhalb der ihm eingeräumten Drei-Monate-Frist ist einem bescheidmäßigen, in Rechtskraft erwachsenem Abspruch über die rechtliche Qualifikation des Produktes als diätetisches Lebensmittel (als Verzehrprodukt) weder gleichzusetzen noch gleichzuhalten (Hinweis E 19.12.1983, 82/10/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983100296.X01

Im RIS seit

21.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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