RS Vwgh 1984/10/23 84/14/0060

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Veröffentlicht am 23.10.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/05/18 0346/77 1

Stammrechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie

  1. a)Litera a
    nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  2. b)Litera b
    eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
                     c)       auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984140060.X01

Im RIS seit

23.10.1984

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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