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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 lita;Rechtssatz
Die bewußt weisungswidrige Unterlassung des Einsatzes des mit einem Arzt besetzten Notfallwagens in 23 hiefür angezeigten Rettungseinsätzen durch den verantwortlichen Leitstellenkommandanten des Roten Kreuzes rechtfertigt auch dann eine Kündigung, wenn diese wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981010237.X01Im RIS seit
06.02.2004