RS Vwgh 2007/8/30 2007/21/0192

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Veröffentlicht am 30.08.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §46 Abs3;
FrPolG 2005 §50;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Insbesondere vor dem Hintergrund der notorischen Entwicklung der Lage in Somalia seit Anfang 2006 entbindet der Beschluss des VwGH, wonach gemäß § 34 Abs. 1 VwGG die Beschwerde des Fremden, eines somalischen Staatsangehörigen, gegen die Versagung eines Abschiebungsaufschubes gemäß § 46 Abs. 3 FrPolG 2005 auf Grund des Ablaufes der Einjahresfrist zurückgewiesen wurde, die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 50 FrPolG 2005 von einer Abschiebung abzusehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 46 Abs. 3 FrPolG 2005 von Amts wegen einen Abschiebungsaufschub zu erteilen. Der Fremde ist nicht daran gehindert, einen auf diese Gesetzesstelle gestützten neuerlichen Antrag einzubringen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007210192.X03

Im RIS seit

14.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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