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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 2005 §46 Abs3;Rechtssatz
Insbesondere vor dem Hintergrund der notorischen Entwicklung der Lage in Somalia seit Anfang 2006 entbindet der Beschluss des VwGH, wonach gemäß § 34 Abs. 1 VwGG die Beschwerde des Fremden, eines somalischen Staatsangehörigen, gegen die Versagung eines Abschiebungsaufschubes gemäß § 46 Abs. 3 FrPolG 2005 auf Grund des Ablaufes der Einjahresfrist zurückgewiesen wurde, die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 50 FrPolG 2005 von einer Abschiebung abzusehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 46 Abs. 3 FrPolG 2005 von Amts wegen einen Abschiebungsaufschub zu erteilen. Der Fremde ist nicht daran gehindert, einen auf diese Gesetzesstelle gestützten neuerlichen Antrag einzubringen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007210192.X03Im RIS seit
14.12.2007Zuletzt aktualisiert am
31.03.2011