RS Vwgh 1984/10/29 84/11/0067

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Veröffentlicht am 29.10.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer BERUFUNG an den Landeshauptmann gegen einen Mandatsbescheid ist die ERSTBEHRÖDE nicht zur Aussetzung des Verfahrens gemäß § 38 AVG berechtigt.Bei Vorliegen einer BERUFUNG an den Landeshauptmann gegen einen Mandatsbescheid ist die ERSTBEHRÖDE nicht zur Aussetzung des Verfahrens gemäß Paragraph 38, AVG berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984110067.X01

Im RIS seit

09.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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