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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §178 Abs1;Rechtssatz
Die Stellungnahme des Vorgesetzten zu dem Antrag auf Leistungsfeststellung gemäß § 87 Abs 1 Z 1 BDG 1979 muss ausreichende tatsächliche Feststellungen über die vom Lehrer (Beamten) erbrachten Leistungen und deren Bewertung enthalten.Die Stellungnahme des Vorgesetzten zu dem Antrag auf Leistungsfeststellung gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, BDG 1979 muss ausreichende tatsächliche Feststellungen über die vom Lehrer (Beamten) erbrachten Leistungen und deren Bewertung enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983090203.X01Im RIS seit
19.11.2004