RS Vwgh 1984/11/5 84/10/0176

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Veröffentlicht am 05.11.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des § 8 ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des Paragraph 8, ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100176.X03

Im RIS seit

30.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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