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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §23 Abs1;Rechtssatz
Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des § 8 ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des Paragraph 8, ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100176.X03Im RIS seit
30.06.2004Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015