RS Vwgh 1984/11/5 84/10/0176

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Veröffentlicht am 05.11.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Hinterlegung gemäß § 8 ZustellG bedarf einer entsprechenden behördlichen Anordnung gemäß § 23 Abs 1 ZustellG, welcher eine Prüfung der Voraussetzungen voranzugehen hat.Eine Hinterlegung gemäß Paragraph 8, ZustellG bedarf einer entsprechenden behördlichen Anordnung gemäß Paragraph 23, Absatz eins, ZustellG, welcher eine Prüfung der Voraussetzungen voranzugehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984100176.X02

Im RIS seit

30.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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