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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Kündigung kann nach dem Gesetz die Rechtsform des kündigenden Unternehmens und dessen wirtschaftliche Lage bei Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes nicht berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984010080.X02Im RIS seit
10.05.2004