RS Vwgh 1984/11/14 83/13/0151

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §252 Abs1;
  1. BAO § 252 heute
  2. BAO § 252 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 252 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 252 gültig von 30.12.1989 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989
  5. BAO § 252 gültig von 19.04.1980 bis 29.12.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Einheitswertbescheide, in denen dem Bfr bestimmte Anteile an Grundstücken zugerechnet wurden, stellen Grundlagenbescheide für die Vermögenssteuer dar. Der Vermögenssteuerbescheid kann daher nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die in dem jeweiligen Einheitwertbescheid, der dem Bfr bekannt war, als solche festgestellten Eigentümer in Wirklichkeit gar nicht als solche anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983130151.X01

Im RIS seit

14.11.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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