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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß § 4 Abs 2 VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß Paragraph 4, Absatz 2, VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984070279.X02Im RIS seit
09.11.2004Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011