RS Vwgh 1984/11/20 84/07/0279

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Veröffentlicht am 20.11.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß § 4 Abs 2 VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.Bei Erlassung eines Vorauszahlungsauftrages gemäß Paragraph 4, Absatz 2, VVG 1950 ist die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984070279.X02

Im RIS seit

09.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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