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43/01 Wehrrecht allgemeinRechtssatz
Zur Beurteilung der Voraussetzung für das Vorliegen eines Dienstvergehens ist nicht nur auf die erfolgte Schädigung staatlicher Interessen, sondern auch schon auf deren Gefährdung bedacht zu nehmen. (Hinweis auf E vom 14.12.1983, 83/09/0079)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984090006.X01Im RIS seit
06.12.2004