RS Vwgh 1984/11/21 84/09/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1984
beobachten
merken

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §3 Abs1 Satz2;
HDG 1956 §2 Abs1;

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Voraussetzung für das Vorliegen eines Dienstvergehens ist nicht nur auf die erfolgte Schädigung staatlicher Interessen, sondern auch schon auf deren Gefährdung bedacht zu nehmen. (Hinweis auf E vom 14.12.1983, 83/09/0079)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984090006.X01

Im RIS seit

06.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten