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ArbeitsrechtNorm
VStG §22 Abs1Beachte
Rechtssatz
Auch bei Vorliegen einer einzigen gesetzwidrigen Weisung hinsichtlich der Arbeitzeit liegt nicht Idealkonkurrenz vor, sondern soviele Delikte, wie Arbeitnehmer davon betroffen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982110091.X03Im RIS seit
21.11.1984Zuletzt aktualisiert am
13.04.2023