RS Vwgh 1984/11/22 84/16/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1984
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0465/80 E 30. Oktober 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die Leistungsfähigkeit des Betriebes ist dann gegeben, wenn genug Gründe für die Sicherheit bestehen, daß der Betrieb seinen Aufgaben nachkommen kann. Der Betrieb kann auch dann leistungsfähig sein, wenn er seine wirtschaftliche Basis in fremdem Kapital hat (Hinweis E 7.12.1949, VwSlg 1132 A/1949; Im vorliegenden Fall fehlte es an hinreichenden Gründen für die Annahme, daß der Betrieb seinen Aufgaben nach kommen kann).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984160046.X03

Im RIS seit

04.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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