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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0016 E 5. März 1982 RS 3Stammrechtssatz
Ein Aufwandersatz iSd § 49 Abs 3 Z 1 ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn innerhalb des Betriebes nicht jene Arbeiten geleistet werden können, durch deren Verrichtung außerhalb des Betriebes ein Mehraufwand entsteht.Ein Aufwandersatz iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn innerhalb des Betriebes nicht jene Arbeiten geleistet werden können, durch deren Verrichtung außerhalb des Betriebes ein Mehraufwand entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983080232.X02Im RIS seit
08.11.2004