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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Dienstnehmern, die sich "selbst einen von ihrem Wohnort entfernt liegenden Arbeitsplatz gewählt" haben, werden durch ihre Arbeitsleistung fern vom Wohnort erwachsende Aufwendungen nicht durch dienstliche Verrichtungen veranlasst (Hinweis auf E vom 5.3.1982, 81/08/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981080178.X04Im RIS seit
08.04.2004