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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0351/75 E 18. September 1975 VwSlg 8884 A/1975 RS 1Stammrechtssatz
Werden Gastarbeitern "Trennungsgelder" ohne kollektivvertragliche Verpflichtung vom Dienstgeber nur deshalb gewährt, weil diese nicht in ihrer Heimat, sondern in Österreich arbeiten, so liegt deshalb allein noch kein Auslagenersatz im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG vor.Werden Gastarbeitern "Trennungsgelder" ohne kollektivvertragliche Verpflichtung vom Dienstgeber nur deshalb gewährt, weil diese nicht in ihrer Heimat, sondern in Österreich arbeiten, so liegt deshalb allein noch kein Auslagenersatz im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981080178.X03Im RIS seit
08.04.2004