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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z20;Rechtssatz
Ausführungen, dass nur die tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter diese Bestimmung fallen UND NICHT AUCH die Kosten für die "Familienheimfahrt über das Wochenende" (nach Jugoslawien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981080178.X02Im RIS seit
08.04.2004