RS Vwgh 2007/9/6 2007/18/0211

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Bezeichnung des "Rechtes auf ein faires Verfahren" werden lediglich Beschwerdegründe (§ 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG) geltend gemacht, und es handelt sich dabei um kein subjektives Recht, in dem der Bf verletzt sein könnte (Hinweis B 6. Mai 1996, 96/10/0014).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180211.X01

Im RIS seit

05.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten