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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §60;Rechtssatz
WESHALB die Angabe auf der Verpackung eines als Verzehrprodukt angemeldeten Produktes, REICH AN MEHRFACH HOCH UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN UND VIAMTIN E" den Eindruck einer PHYSIOLOGISCHEN WIRKUNG erweckt - was im Beschwerdefall wegen einer verbotenen gesundheitsbezogenen Angabe zur Untersagung des Inverkehrsbringens geführt hatte - MUSS DER Bundesminister für Gesundheit und Umwelt zwecks Vermeidung einer Verletzung von Verfahrensvorschriften entsprechend BEGRÜNDEN.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100186.X01Im RIS seit
31.01.2005