RS Vwgh 1984/12/5 83/13/0170

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Veröffentlicht am 05.12.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die in § 9 BAO aufgezählten Haftungen stellen Fälle der Ausfallshaftung dar. Das bedeutet, daß die Abgabenforderung zunächst gegenüber dem eigentlichen Abgabenschuldner geltend zu machen ist.Die in Paragraph 9, BAO aufgezählten Haftungen stellen Fälle der Ausfallshaftung dar. Das bedeutet, daß die Abgabenforderung zunächst gegenüber dem eigentlichen Abgabenschuldner geltend zu machen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983130170.X01

Im RIS seit

05.12.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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