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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 idF 1980/580;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/11/0150 E 13. September 1983 VwSlg 11133 A/1983 RS 4Stammrechtssatz
Wesentlich ist, ob während des Arbeitsverhältnisses den betreffenden Arbeitnehmer bei seinem (ehemaligen) Arbeitgeber auch die Eigenschaft eines Mitgliedes des Organs einer juristischen Person im Sinne des § 1 Abs 5 Z 2 IESG zukam und, wenn dies nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses der Fall war, ob Ansprüche geltend gemacht wurden, die sich aus einer Zeit des Arbeitsverhältnisses ergeben, in der die Voraussetzungen nach § 1 Abs 5 Z 2 IESG nicht gegeben waren.Wesentlich ist, ob während des Arbeitsverhältnisses den betreffenden Arbeitnehmer bei seinem (ehemaligen) Arbeitgeber auch die Eigenschaft eines Mitgliedes des Organs einer juristischen Person im Sinne des Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG zukam und, wenn dies nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses der Fall war, ob Ansprüche geltend gemacht wurden, die sich aus einer Zeit des Arbeitsverhältnisses ergeben, in der die Voraussetzungen nach Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG nicht gegeben waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983110189.X02Im RIS seit
09.02.2005Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011