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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 6Stammrechtssatz
Der Behörde ist bei der Anordnung der zur Durchführung der Ersatzvornahme erforderlichen Maßnahmen, mithin auch bei der Auswahl der Gewerbetreibenden, völlig freie Hand gegeben, der verpflichteten Partei kommt in dieser Hinsicht kein Mitspracherecht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984070305.X01Im RIS seit
10.11.2004