RS Vwgh 1984/12/11 84/07/0305

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Veröffentlicht am 11.12.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 6

Stammrechtssatz

Der Behörde ist bei der Anordnung der zur Durchführung der Ersatzvornahme erforderlichen Maßnahmen, mithin auch bei der Auswahl der Gewerbetreibenden, völlig freie Hand gegeben, der verpflichteten Partei kommt in dieser Hinsicht kein Mitspracherecht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984070305.X01

Im RIS seit

10.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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