RS Vwgh 2007/9/6 2005/09/0158

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Veröffentlicht am 06.09.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6;
AuslBG §7 Abs7;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/09/0159

Rechtssatz

Bei dem Erfordernis der Antragstellung innerhalb der Geltungsfrist der vorausgehenden Bewilligung gemäß § 7 Abs. 7 AuslBG handelt es sich nicht um eine (zur Zurückweisung des Verlängerungsantrages führende) Zulässigkeitsvoraussetzung, sondern um eine (im Falle der Antragstellung nach Ablauf der Geltungsdauer nicht vorliegende, daher zur Abweisung führende) Tatbestandsvoraussetzung.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005090158.X02

Im RIS seit

04.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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