RS Vwgh 1984/12/11 84/04/0101

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Veröffentlicht am 11.12.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0122 E 10. Juni 1983 VwSlg 11081 A/1983 RS 3

Stammrechtssatz

Einem Schriftstück einer Behörde, das ohne gesetzliche Ermächtigung nicht in deutscher, sondern in einer anderen Sprache abgefasst ist, kommt Bescheidcharakter nicht zu.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984040101.X02

Im RIS seit

12.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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