RS Vwgh 1984/12/11 3746/80

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Veröffentlicht am 11.12.1984
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist es nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine solche im Sinne der Gewerbeordnung oder anderer berufsrechtlicher Vorschriften ist (Hinweis auf E 10.2.1981, 1652/80). Entscheidend für den Vergleich mit einer im Gesetz namentlich genannten Tätigkeit ist vielmehr auf dem Boden der im Abgabenrecht anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Inhalt der in Rede stehenden Tätigkeit (Hinweis auf E 28.2.1978, 1103, 1769/76, VwSlg 5234 F/1978, 19.10.1979, 1442/76, 2796/79 und vom 1.7.1981, 1995, 2018/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1980003746.X02

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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