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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist es nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine solche im Sinne der Gewerbeordnung oder anderer berufsrechtlicher Vorschriften ist (Hinweis auf E 10.2.1981, 1652/80). Entscheidend für den Vergleich mit einer im Gesetz namentlich genannten Tätigkeit ist vielmehr auf dem Boden der im Abgabenrecht anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Inhalt der in Rede stehenden Tätigkeit (Hinweis auf E 28.2.1978, 1103, 1769/76, VwSlg 5234 F/1978, 19.10.1979, 1442/76, 2796/79 und vom 1.7.1981, 1995, 2018/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1980003746.X02Im RIS seit
07.08.2001