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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs5;Rechtssatz
Es kann der Behörde nicht als Verletzung des Gesetzes angelastet werden, wenn sie im Anwendungsbereich des § 13 Abs 2 KOVG 1957 u. a. 30 v. H. des nach der Pauschalregelung des § 13 Abs 5 KOVG 1957 ermittelten Einkommens der Ehegattin des Beschwerdeführers, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb an ihren erstehelichen Sohn übertragen hat, berücksichtigt. (Hinweis auf E vom 21.1.1980, 1226/77)Es kann der Behörde nicht als Verletzung des Gesetzes angelastet werden, wenn sie im Anwendungsbereich des Paragraph 13, Absatz 2, KOVG 1957 u. a. 30 v. H. des nach der Pauschalregelung des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG 1957 ermittelten Einkommens der Ehegattin des Beschwerdeführers, die den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb an ihren erstehelichen Sohn übertragen hat, berücksichtigt. (Hinweis auf E vom 21.1.1980, 1226/77)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984090139.X02Im RIS seit
21.12.2004