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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112;Rechtssatz
Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die unter Beachtung der angeführten gesetzlichen Voraussetzungen zu treffen ist, war die belangte Behröde auch nicht etwa verhalten, die allenfalls den Grad eines Verschuldens bestimmende Motivation des Beschwerdeführers für das ihm angelastete Verhalten näher zu prüfen. (Hinweis auf E vom 12.9.1984, 84/09/0075)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984090137.X01Im RIS seit
21.12.2004