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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §27 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0558/62 E 24. Jänner 1963 RS 1Stammrechtssatz
Ein nach Durchführung der Heilfürsorge gestellter Antrag auf Bewilligung derselben muß zwingende Gründe der Verhinderung an der rechtzeitigen Antragstellung dartun. Nichtzumutbarkeit ist kein zwingender Grund.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983090196.X01Im RIS seit
15.11.2004