RS Vwgh 2007/9/7 2007/02/0249

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2007
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs2a litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1

Stammrechtssatz

In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E 18. Dezember 1998, 97/02/0491).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007020249.X01

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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