RS Vwgh 1984/12/13 84/16/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1984
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §66 Abs4;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0043 E 24. Mai 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Im Rahmen der gemäß dem § 66 Abs 4 AVG 1950 in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung obliegt dem VwGH die Prüfung des Vorliegens aller Verleihungsvoraussetzungen. Die Entscheidungsbefugnis des VwGH ist daher grundsätzlich nicht auf den in der Berufung erörterten Gesichtspunkt - des Bedarfes nach der Gewerbeausübung - eingeschränkt. (Hinweis auf E vom 16.12.1983, 82/04/0244)Im Rahmen der gemäß dem Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung obliegt dem VwGH die Prüfung des Vorliegens aller Verleihungsvoraussetzungen. Die Entscheidungsbefugnis des VwGH ist daher grundsätzlich nicht auf den in der Berufung erörterten Gesichtspunkt - des Bedarfes nach der Gewerbeausübung - eingeschränkt. (Hinweis auf E vom 16.12.1983, 82/04/0244)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984160040.X02

Im RIS seit

04.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten