RS Vwgh 1984/12/13 84/16/0032

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Veröffentlicht am 13.12.1984
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0043 E 24. Mai 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Im Rahmen der gemäß dem § 66 Abs 4 AVG 1950 in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung obliegt dem VwGH die Prüfung des Vorliegens aller Verleihungsvoraussetzungen. Die Entscheidungsbefugnis des VwGH ist daher grundsätzlich nicht auf den in der Berufung erörterten Gesichtspunkt - des Bedarfes nach der Gewerbeausübung - eingeschränkt. (Hinweis auf E vom 16.12.1983, 82/04/0244)Im Rahmen der gemäß dem Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 in der Sache selbst zu treffenden Entscheidung obliegt dem VwGH die Prüfung des Vorliegens aller Verleihungsvoraussetzungen. Die Entscheidungsbefugnis des VwGH ist daher grundsätzlich nicht auf den in der Berufung erörterten Gesichtspunkt - des Bedarfes nach der Gewerbeausübung - eingeschränkt. (Hinweis auf E vom 16.12.1983, 82/04/0244)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984160032.X03

Im RIS seit

04.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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