RS Vwgh 1984/12/13 84/16/0032

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Veröffentlicht am 13.12.1984
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
  1. GewO 1973 § 25 gültig von 01.08.1974 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 29/1993

Rechtssatz

Ist die Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers zu beurteilen, so ist ein seit der letzten Verwaltungsübertretung vergangener Zeitraum von zwei Jahren zu kurz, um auf einen Gesinnungswandel des Bfrs schließen zu können. (Hinweis auf E vom 19.3.1982, 81/04/0044, VwSlg 10684 A/1982)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984160032.X02

Im RIS seit

04.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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