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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1 Satz1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/08/0229 E 22. November 1984 VwSlg 11592 A/1984 RS 2Stammrechtssatz
Aus der Verwendung des Wortes "wenn" in der von Z 2 gebrauchten Wendung" ..., wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften gewährt werden ..." ergibt sich das Ob der Beitragsfreiheit. (Das in derselben Z 2 verwendete Wort "soweit" bestimmt das Maß der Beitragsfreiheit - nach Maßgabe des Einkommensteuerrechtes.) Diese Bedeutung schließt daher die als Schmutzzulagen gewährten Zulagen vom Anwendungsbereich der Z 1 überhaupt und nicht nur hinsichtlich ihres die Auslagenersatzkomponenten übersteigenden Teils aus.Aus der Verwendung des Wortes "wenn" in der von Ziffer 2, gebrauchten Wendung" ..., wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften gewährt werden ..." ergibt sich das Ob der Beitragsfreiheit. (Das in derselben Ziffer 2, verwendete Wort "soweit" bestimmt das Maß der Beitragsfreiheit - nach Maßgabe des Einkommensteuerrechtes.) Diese Bedeutung schließt daher die als Schmutzzulagen gewährten Zulagen vom Anwendungsbereich der Ziffer eins, überhaupt und nicht nur hinsichtlich ihres die Auslagenersatzkomponenten übersteigenden Teils aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982080225.X01Im RIS seit
20.09.2004