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L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergNorm
LSchG Vlbg 1982 §4 Abs1;Rechtssatz
"Fließend" in § 4 Abs 3 Vlbg LSchG bedeutet nicht, dass das Gewässerbett dauernd oder den überwiegenden Teil des Jahres unter Wasser stehen müsste. Unter Gewässer ist auch das Wasserbett zu verstehen."Fließend" in Paragraph 4, Absatz 3, Vlbg LSchG bedeutet nicht, dass das Gewässerbett dauernd oder den überwiegenden Teil des Jahres unter Wasser stehen müsste. Unter Gewässer ist auch das Wasserbett zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984100193.X01Im RIS seit
01.02.2005Zuletzt aktualisiert am
21.10.2013