Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen, dass eine beleidigende Schreibweise in Hinsicht auf die Ausdrücke "wie bei Narren üblich", "irrsinnige Terrorhandlungen des Führerscheinraubes, des Einbruches, der Freiheitsberaubungen und Mutwillensstrafen", "Schwachsinn paranoider Juristen", "wirrer Ausdruck mental Kranker" und - bezogen auf den VwGH - "da sie die verfassungswidrigen Handlungen und deren absurde Rechtfertigungsversuche nicht mehr zu erkennen vermögen, wäre eine psychiatrische Behandlung anzuraten", vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984030214.X01Im RIS seit
05.07.2004