RS Vwgh 2007/9/12 2005/04/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
MinroG 1999 §119 Abs6 Z3;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0117 2005/04/0116

Rechtssatz

Eine Nachbarstellung einer Gemeinde kommt nach § 119 Abs. 6 Z. 3 MinroG 1999 lediglich als Eigentümerin oder sonst dinglich Berechtigte in Frage, da sie selbst im Sinne dieser Bestimmung als juristische Person nicht in ihrem Leben oder in ihrer Gesundheit gefährdet oder unzumutbar belästigt sein kann (Hinweis E 24. Mai 2006, 2003/04/0159).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040115.X09

Im RIS seit

22.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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