RS Vwgh 1985/1/14 84/10/0204

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Veröffentlicht am 14.01.1985
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Handelt es sich bei dem Produkt, für welches die Zulassung der bezeichneten gesundheitsbezogenen Angabe beantragt wird, weder um ein Lebensmittel noch um ein Verzehrprodukt, weil ein Arzneimittel vorliegt, so ist die Abweisung des Antrages nicht rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 18.6.1984, 83/10/0211)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984100204.X05

Im RIS seit

20.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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