Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §70 Abs2;Rechtssatz
Die Abweisung eines nicht vom Beschwerdeführer gestellten Antrages auf Erteilung der Baubewilligung kann nicht in dessen subjektive Rechte eingreifen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1982050139.X03Im RIS seit
28.07.2004Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017