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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §133;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1232/63 B 1. Oktober 1963 RS 1Stammrechtssatz
Die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen eine Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung ist schon im Hinblick darauf, daß eine solche Aufforderung nur eine das Verfahren betreffende Verfügung nach § 244 BAO darstellt, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges und zufolge Fehlens eines die Sache abschließenden Bescheides gemäß § 34 Abs 1 VwGG 1952 zurückzuweisen.Die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen eine Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung ist schon im Hinblick darauf, daß eine solche Aufforderung nur eine das Verfahren betreffende Verfügung nach Paragraph 244, BAO darstellt, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges und zufolge Fehlens eines die Sache abschließenden Bescheides gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG 1952 zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984130271.X01Im RIS seit
16.01.1985