Index
10/10 DatenschutzNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Ein Straferkenntnis, das im Kopf des Papiers die Bezeichnung
"Bezirkshauptmannschaft St. J. .... trägt, am Schluss den
maschinschriftlichen Ausdruck:" Für den Bezirkshauptmann: G ...."
sowie im Kopf die Kennzeichnung "DVR:" samt einer siebenstelligen Zahl mit allenfalls einem Klammerzitat (hier: DVR: 0077470 (B701) aufweist, stellt einen mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Bescheid iSd § 18 Abs 4 AVG dar.sowie im Kopf die Kennzeichnung "DVR:" samt einer siebenstelligen Zahl mit allenfalls einem Klammerzitat (hier: DVR: 0077470 (B701) aufweist, stellt einen mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Bescheid iSd Paragraph 18, Absatz 4, AVG dar.
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984030326.X01Im RIS seit
07.07.2004Zuletzt aktualisiert am
02.12.2014