RS Vwgh 1985/1/16 84/03/0004

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Veröffentlicht am 16.01.1985
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91/02 Post

Norm

PostG §20 Abs1 Z2 idF 1971/338;
PostG §21 Abs6 idF 1971/338;
PostG Anl1 idF 1971/338;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0064/73 E 19. September 1973 VwSlg 8459 A/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Unter Berichterstattung in "presseüblicher Weise" ist eine Berichterstattung in der in der Presse branchenüblichen Weise zu verstehen. Kann diese Frage nicht durch eine Stellungnahme der Berufsvertretung geklärt werden, bedarf ihre Beantwortung einer Beurteilung durch Sachverständige. Eine Branchenübung setzt aber wie die Handelssitte eine durch langdauernde, gleichförmige und redliche Übung gefestigte Verhaltensweise eines größeren Kreises von im Pressewesen tätigen Personen, insbesondere Redakteuren, voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984030004.X03

Im RIS seit

30.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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