RS Vwgh 2007/9/12 2005/03/0172

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Veröffentlicht am 12.09.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §2;
VStG §9 Abs3;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Dem Beschwerdeführer wird die Verletzung einer österreichischen Rechtsvorschrift zur Last gelegt. Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten ist demnach gemäß § 9 VStG zu prüfen und es kommt nicht darauf an, ob durch den Rechtsakt, auf den sich der Beschwerdeführer beruft - die "Übertragung von Geschäftsführerbereichen" - gegebenenfalls eine wirksame Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortung für den deutschen Rechtsbereich - also für Übertretungen, die in Deutschland begangen werden und von deutschen Behörden nach deutschem Recht zu beurteilen sind - erfolgt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005030172.X01

Im RIS seit

04.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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